Das Bundesministerium für Gesundheit gibt gemäß § 9 Nr. 3 des Berlin/Bonn-Gesetzes vom 26. April 1994 (BGBl. I S. 918), der durch Artikel 1 der Verordnung vom 21. September 1997 (BGBl. I S. 2390) geändert worden ist, in Verbindung mit der Bekanntmachung des Bundeskanzlers über die Sitzentscheidung der Bundesregierung vom 22. Juli 1999 (BGBl. I S. 1725) bekannt:
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte hat mit Wirkung vom 1. Oktober 1999 seinen Sitz von Berlin nach Bonn verlegt.
Nach dem Umzug gelten folgende Postanschrift, Telefon- und Fax-Nummern:
Warnung: Dieser Gesetzestext ist möglicherweise veraltet, da der Inhalt nicht aktiv gepflegt wird. Bitte prüfen Sie die offiziellen Quellen.
BfArMSitzBek (XXXX)
Bekanntmachung über den Dienstsitz des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte
Referenzen
- § 9 1x (nicht zugeordnet)
Zitiert von
Bislang zitiert keine Entscheidung diese Vorschrift.