Die Förderung der schulischen Bildung weicht von der Förderung der beruflichen Bildung nur ab, soweit die §§ 9 bis 14 ausdrücklich Anderes regeln.
BföV § 8 Grundsatz zur Förderung der schulischen Bildung
Verordnung zur Durchführung der Berufsförderung von Soldatinnen und Soldaten
Referenzen
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