Mautsätze im Zeitraum vom 1. September 2007 bis zum Ablauf des 31. Dezember 2008
- 1.
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Die Maut pro Kilometer beträgt für mautpflichtige Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit bis zu drei Achsen - a)
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0,10 Euro in der Kategorie A, - b)
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0,12 Euro in der Kategorie B, - c)
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0,145 Euro in der Kategorie C.
- 2.
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Die Maut pro Kilometer beträgt für mautpflichtige Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit vier oder mehr Achsen - a)
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0,11 Euro in der Kategorie A, - b)
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0,13 Euro in der Kategorie B, - c)
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0,155 Euro in der Kategorie C.
- 3.
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Fahrzeuge nach § 1 Absatz 1 werden den in den Nummern 1 und 2 aufgeführten Kategorien auf Grund ihrer Emissionsklasse nach § 48 in Verbindung mit Anlage XIV der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung wie folgt zugeordnet: - Kategorie A
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Fahrzeuge der Schadstoffklasse S 5 und der EEV Klasse 1, - Kategorie B
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Fahrzeuge der Schadstoffklassen S 4 und 3, - Kategorie C
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Fahrzeuge der Schadstoffklassen S 2, S 1 und Fahrzeuge, die keiner Schadstoffklasse der Anlage XIV der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung angehören.