Wird der Nießbrauch an einem Grundstück durch Rechtsgeschäft aufgehoben, so erstreckt sich die Aufhebung im Zweifel auf den Nießbrauch an dem Zubehör.
BGB § 1062 Erstreckung der Aufhebung auf das Zubehör
Bürgerliches Gesetzbuch
Referenzen
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Zitiert von
Urteil vom Bundesgerichtshof (5. Zivilsenat) - V ZR 269/14
18. Dezember 2015
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V ZR 269/14 | 18. Dezember 2015 |