BGB § 1982 Ablehnung der Anordnung der Nachlassverwaltung mangels Masse

Bürgerliches Gesetzbuch

Die Anordnung der Nachlassverwaltung kann abgelehnt werden, wenn eine den Kosten entsprechende Masse nicht vorhanden ist.

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Zitiert von

Beschluss vom Sozialgericht Schleswig (3. Kammer) - S 3 AS 133/05 ER
2. Mai 2005
S 3 AS 133/05 ER 2. Mai 2005