BGB § 2091 Unbestimmte Bruchteile

Bürgerliches Gesetzbuch

Sind mehrere Erben eingesetzt, ohne dass die Erbteile bestimmt sind, so sind sie zu gleichen Teilen eingesetzt, soweit sich nicht aus den §§ 2066 bis 2069 ein anderes ergibt.

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Zitiert von

Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-3 Wx 64/13
14. Januar 2014
I-3 Wx 64/13 14. Januar 2014