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BGB § 2091 Unbestimmte Bruchteile

Bürgerliches Gesetzbuch

Sind mehrere Erben eingesetzt, ohne dass die Erbteile bestimmt sind, so sind sie zu gleichen Teilen eingesetzt, soweit sich nicht aus den §§ 2066 bis 2069 ein anderes ergibt.

Referenzen

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Zitiert von

Beschluss vom Oberlandesgericht Celle - 6 W 132/24
13. November 2024
6 W 132/24 13. November 2024
Beschluss vom Amtsgericht Hameln - 19 VI 147/22
10. Februar 2023
19 VI 147/22 10. Februar 2023
Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-3 Wx 64/13
14. Januar 2014
I-3 Wx 64/13 14. Januar 2014