Sind mehrere Erben eingesetzt, ohne dass die Erbteile bestimmt sind, so sind sie zu gleichen Teilen eingesetzt, soweit sich nicht aus den §§ 2066 bis 2069 ein anderes ergibt.
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BGB § 2091 Unbestimmte Bruchteile
Bürgerliches Gesetzbuch
Referenzen
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Zitiert von
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Beschluss vom Oberlandesgericht Celle - 6 W 132/24
13. November 2024
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6 W 132/24 | 13. November 2024 |
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Beschluss vom Amtsgericht Hameln - 19 VI 147/22
10. Februar 2023
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19 VI 147/22 | 10. Februar 2023 |
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Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-3 Wx 64/13
14. Januar 2014
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I-3 Wx 64/13 | 14. Januar 2014 |