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BGB § 2097 Auslegungsregel bei Ersatzerben

Bürgerliches Gesetzbuch

Ist jemand für den Fall, dass der zunächst berufene Erbe nicht Erbe sein kann, oder für den Fall, dass er nicht Erbe sein will, als Ersatzerbe eingesetzt, so ist im Zweifel anzunehmen, dass er für beide Fälle eingesetzt ist.

Referenzen

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Zitiert von

Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - 3 Wx 91/23
17. Juli 2023
3 Wx 91/23 17. Juli 2023
Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 10 U 10/13
9. Januar 2014
10 U 10/13 9. Januar 2014
Beschluss vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main (20. Zivilsenat) - 20 W 350/10
12. Mai 2010
20 W 350/10 12. Mai 2010