BGB § 2195 Verhältnis von Auflage und Zuwendung

Bürgerliches Gesetzbuch

Die Unwirksamkeit einer Auflage hat die Unwirksamkeit der unter der Auflage gemachten Zuwendung nur zur Folge, wenn anzunehmen ist, dass der Erblasser die Zuwendung nicht ohne die Auflage gemacht haben würde.

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Zitiert von

Beschluss vom Oberlandesgericht Karlsruhe - 11 W 114/17 (Wx)
30. September 2019
11 W 114/17 (Wx) 30. September 2019