Eine Anordnung des Erblassers, durch die er verbietet, das Testament alsbald nach seinem Tod zu eröffnen, ist nichtig.
BGB § 2263 Nichtigkeit eines Eröffnungsverbots
Bürgerliches Gesetzbuch
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Zitiert von
Beschluss vom Oberlandesgericht Stuttgart - 8 W 75/12
5. März 2012
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8 W 75/12 | 5. März 2012 |