BGB § 2263 Nichtigkeit eines Eröffnungsverbots

Bürgerliches Gesetzbuch

Eine Anordnung des Erblassers, durch die er verbietet, das Testament alsbald nach seinem Tod zu eröffnen, ist nichtig.

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Zitiert von

Beschluss vom Oberlandesgericht Stuttgart - 8 W 75/12
5. März 2012
8 W 75/12 5. März 2012