Einen Erbvertrag kann als Erblasser nur schließen, wer unbeschränkt geschäftsfähig ist.
BGB § 2275 Voraussetzungen
Bürgerliches Gesetzbuch
Referenzen
Dieses Dokument enthält keine Referenzen.
Einen Erbvertrag kann als Erblasser nur schließen, wer unbeschränkt geschäftsfähig ist.
Dieses Dokument enthält keine Referenzen.