Wer eine der im § 229 bezeichneten Handlungen in der irrigen Annahme vornimmt, dass die für den Ausschluss der Widerrechtlichkeit erforderlichen Voraussetzungen vorhanden seien, ist dem anderen Teil zum Schadensersatz verpflichtet, auch wenn der Irrtum nicht auf Fahrlässigkeit beruht.
BGB § 231 Irrtümliche Selbsthilfe
Bürgerliches Gesetzbuch
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Zitiert von
Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 22 U 171/18
1. September 2021
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22 U 171/18 | 1. September 2021 |