BGB § 231 Irrtümliche Selbsthilfe

Bürgerliches Gesetzbuch

Wer eine der im § 229 bezeichneten Handlungen in der irrigen Annahme vornimmt, dass die für den Ausschluss der Widerrechtlichkeit erforderlichen Voraussetzungen vorhanden seien, ist dem anderen Teil zum Schadensersatz verpflichtet, auch wenn der Irrtum nicht auf Fahrlässigkeit beruht.

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Zitiert von

Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 22 U 171/18
1. September 2021
22 U 171/18 1. September 2021