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BGB § 2341 Anfechtungsberechtigte

Bürgerliches Gesetzbuch

Anfechtungsberechtigt ist jeder, dem der Wegfall des Erbunwürdigen, sei es auch nur bei dem Wegfall eines anderen, zustatten kommt.

Referenzen

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Zitiert von

Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 10 U 28/19
27. Oktober 2022
10 U 28/19 27. Oktober 2022
Urteil vom Bundesgerichtshof (4. Zivilsenat) - IV ZR 400/14
11. März 2015
IV ZR 400/14 11. März 2015