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BGB § 944 Erbschaftsbesitzer

Bürgerliches Gesetzbuch

Die Ersitzungszeit, die zugunsten eines Erbschaftsbesitzers verstrichen ist, kommt dem Erben zustatten.

Referenzen

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Zitiert von

Beschluss vom Kammergericht (12. Zivilsenat) - 12 W 57/12
19. Mai 2014
12 W 57/12 19. Mai 2014