Warnung: Dieser Gesetzestext ist möglicherweise veraltet, da der Inhalt nicht aktiv gepflegt wird. Bitte prüfen Sie die offiziellen Quellen.
BGB (XXXX) §§ 1858 bis 1881 (weggefallen)
Bürgerliches Gesetzbuch
Dieser Paragraph ist weggefallen.
Referenzen
Dieses Dokument enthält keine Referenzen.