Das Bundesministerium des Innern erläßt die zur Durchführung dieses Gesetzes im Bereich der Bundesverwaltung erforderlichen allgemeinen Verwaltungsvorschriften.
BGSG 1994 § 69 Verwaltungsvorschriften
Gesetz über die Bundespolizei
Referenzen
Dieses Dokument enthält keine Referenzen.