Auf Ergänzungen zum Entwurf des Haushaltsgesetzes und des Haushaltsplans sind die Teile I und II entsprechend anzuwenden.
BHO § 32 Ergänzungen zum Entwurf des Haushaltsplans
Bundeshaushaltsordnung
Referenzen
Dieses Dokument enthält keine Referenzen.