BHV1V § 14 Übergangsvorschriften

Verordnung zum Schutz der Rinder vor einer Infektion mit dem Bovinen Herpesvirus Typ 1

§ 3 Absatz 1 Satz 3 ist mit Ablauf des 31. Dezember 2005 nicht mehr anzuwenden.

Referenzen

Dieses Dokument enthält keine Referenzen.

Zitiert von