Warnung: Dieser Gesetzestext ist möglicherweise veraltet, da der Inhalt nicht aktiv gepflegt wird. Bitte prüfen Sie die offiziellen Quellen.

BienSeuchV § 20

Bienenseuchen-Verordnung

Die zuständige Behörde macht den Befall mit dem Kleinen Beutenkäfer öffentlich bekannt.

Referenzen

Dieses Dokument enthält keine Referenzen.

Zitiert von