BImSchV 10 2010 § 5 Anforderungen an Biodiesel

Zehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Biodiesel darf nur dann gewerbsmäßig oder im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmungen gegenüber dem Letztverbraucher in den Verkehr gebracht werden, wenn er den Anforderungen der DIN EN 14214, Ausgabe Juni 2014, genügt. Das gilt auch für Biodiesel als Zusatz zum Dieselkraftstoff.

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