BImSchV 31 Anhang I (zu § 1)

31. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen bei der Verwendung organischer Lösemittel in bestimmte

Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2001, 2187 - 2188

Bezeichnung der Anlage Schwellenwert für den Lösemittelverbrauch (t/a) Nummer der zugeordneten Tätigkeit im Anhang II 1. Reproduktion von Text oder von Bildern     1.1 Anlagen mit dem Heatset-Rollenoffset-Druckverfahren 15 1.1 1.2 Anlagen mit dem Illustrationstiefdruckverfahren 25 1.2 1.3 Anlagen für sonstige Drucktätigkeiten 15 1.3 2. Reinigung der Oberflächen von Materialien oder Produkten     2.1 Anlagen zur Oberflächenreinigung 1 2 3. Textilreinigung     3.1 Anlagen zur Textilreinigung (Chemischreinigungsanlagen) 0 3 4. Serienbeschichtung von Kraftfahrzeugen, Fahrerhäusern, Nutzfahrzeugen, Bussen oder Schienenfahrzeugen     4.1 Anlagen zur Serienbeschichtung von Kraftfahrzeugen 0 4.1 4.2 Anlagen zur Serienbeschichtung von Fahrerhäusern 0 4.2 4.3 Anlagen zum Beschichten von Nutzfahrzeugen 0 4.3 4.4 Anlagen zum Beschichten von Bussen 0 4.4 4.5 Anlagen zum Beschichten von Schienenfahrzeugen 5 4.5 5. Fahrzeugreparaturlackierung     5.1 Anlagen zur Reparaturlackierung von Fahrzeugen 0 5 6. Beschichten von Bandblech     6.1 Anlagen zum Beschichten von Bandblech 10 6 7. Beschichten von Wickeldraht     7.1 Anlagen zum Beschichten von Wickeldraht mit phenol-, kresol- oder xylenolhaltigen Beschichtungsstoffen 0 7 7.2 Anlagen zum Beschichten von Wickeldraht mit sonstigen Beschichtungsstoffen 5 7 8. Beschichten von sonstigen Metalloder Kunststoffoberflächen     8.1 Anlagen zum Beschichten von sonstigen Metall- oder Kunststoffoberflächen 5 8 9. Beschichten von Holz oder Holzwerkstoffen     9.1 Anlagen zum Beschichten von Holz oder Holzwerkstoffen mit einem jährlichen Lösemittelverbrauch bis zu 15 Tonnen 5 9 9.2 Anlagen zum Beschichten von Holz oder Holzwerkstoffen mit einem jährlichen Lösemittelverbrauch von mehr als 15 Tonnen 15 9 10. Beschichten von Textil-, Gewebe-, Folien- oder Papieroberflächen     10.1 Anlagen zum Beschichten oder Bedrucken von Textilien und Geweben 5 10.1 10.2 Anlagen zum Beschichten von Folienoder Papieroberflächen 5 10.2 11. Beschichten von Leder     11.1 Anlagen zum Beschichten von Leder 10 11 12. HolzImprägnierung     12.1 Anlagen zum Imprägnieren von Holz unter Verwendung von lösemittelhaltigen Holzschutzmitteln 10 12 12.2 Anlagen zum Imprägnieren von Holz unter Verwendung von Teerölen (Kreosote) 0 12 13. Laminierung von Holz oder Kunststoffen     13.1 Anlagen zur Laminierung von Holz oder Kunststoffen 5 13 14. Klebebeschichtung     14.1 Anlagen zur Klebebeschichtung 5 14 15. Herstellung von Schuhen     15.1 Anlagen zur Herstellung von Schuhen 5 15 16. Herstellung von Anstrich- oder Beschichtungsstoffen sowie Herstellung von Bautenschutz- oder Holzschutzmitteln, Klebstoffen oder Druckfarben     16.1 Anlagen zur Herstellung von Anstrichoder Beschichtungsstoffen 100 16 16.2 Anlagen zur Herstellung von Bautenschutz- oder Holzschutzmitteln 100 16 16.3 Anlagen zur Herstellung von Klebstoffen 100 16 16.4 Anlagen zur Herstellung von Druckfarben 100 16 17. Umwandlung von Kautschuk     17.1 Anlagen zur Umwandlung von Kautschuk 10 17 18. Extraktion von Pflanzenöl oder tierischem Fett sowie Raffination von Pflanzenöl     18.1 Anlagen zur Extraktion von Pflanzenöl oder tierischem Fett sowie Raffination von Pflanzenöl 10 18 19. Herstellung von Arzneimitteln     19.1 Anlagen zur Herstellung von Arzneimitteln 50 19

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