BImSchV 41 Anlage 2 (zu § 2 Nummer 5, § 7 Nummer 2, § 12 Absatz 2 und § 13 Absatz 2)
Einundvierzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
(Fundstelle: BGBl. I 2013, 1009 - 1010)
Prüfungsbereiche ergeben sich aus der Kombination von Anlagenarten (A.) und Fachgebieten (B.).
A. Anlagenarten
1.
Anlagenarten oder Gruppen von Anlagenarten gemäß Anhang 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV) in der jeweils gültigen Fassung, auch soweit die dort genannten Schwellen unterschritten werden;
2.
nicht genehmigungsbedürftige Anlagenarten, die Betriebsbereich oder Teil eines Betriebsbereichs sein können.
B. Fachgebiete
Nr.FachgebietBeschreibung1Auslegung von Anlagen und AnlagenteilenAuslegung (Festigkeit, Dimensionierung, Standsicherheit etc.) von Anlagen, Anlagenteilen, Apparaten, Rohrleitungen u. Ä. unter besonderer Berücksichtigung der Beanspruchungen bei einer Störung des bestimmungsgemäßen Betriebs2Errichtung von Anlagen und Anlagenteilen2.1Prüfung von Anlagenteilen vor OrtPrüfungen von Anlagenteilen und Komponenten während der Errichtung vor Ort; Prüfungen vor Ort, wie z. B. nach Vorgaben des technischen Regelwerkes; Funktionsprüfungen2.2Qualitätssicherung, Prüfung auf KonformitätQualitätssicherung der Errichtung, Prüfung von Anlagen auf Konformität mit den vorliegenden Unterlagen (z. B. Genehmigungsunterlagen, Baupläne) und den Gegebenheiten vor Ort3verfahrenstechnische Prozessführungverfahrenstechnische Prozessführung und Auslegung von Anlagen oder Anlagenteilen sowie Beherrschung von Störungen des bestimmungsgemäßen Betriebs, beispielsweise Projektierung, Anlagenplanung, Erstellung oder Prüfung von Anlagenschutzkonzepten (z. B. Brandschutz, Explosionsschutz, Mess-, Steuer- und Regeltechnik (MSR-Technik), Prozessleittechnik (PLT)4Instandhaltung von Anlagen5Statik von baulichen AnlagenteilenPrüfung der Auslegung bzw. der Statik von Anlagenteilen (einschließlich der für diese relevanten Pflichten der 12. BImSchV – Störfallverordnung)6Werkstoffe6.1WerkstoffprüfungWerkstoffprüfung (Prüfinstitut, Prüflabor)6.2WerkstoffbeurteilungWerkstoffbeurteilung (Werkstoffeignung, Werkstoffverträglichkeit)7Versorgung mit Energien und Medien8umgebungsbedingte Gefahrenquellen9Elektrotechnik10MSR-/ProzessleittechnikMess-, Steuer- und Regeltechnik, Prozessleittechnik (hard- und softwaremäßige Ausführung, Betrieb und Prüfung von MSR-Technik/PLT)11systematische Methoden der Gefahrenanalyse12Stoffeigenschaftenchemische, physikalische, human- und ökotoxikologische Eigenschaften von Stoffen, Gemischen und Abfällen12.1Bewertung der StoffeigenschaftenBewertung chemischer, physikalischer und reaktionstechnischer Eigenschaften von Stoffen, Gemischen und Abfällen12.2Ermittlung von StoffeigenschaftenErmittlung chemischer, physikalischer und reaktionstechnischer Eigenschaften von Stoffen, Gemischen und Abfällen12.3spezielle toxikologische FragestellungenBearbeitung von speziellen toxikologischen Fragestellungen zu Stoffen, Gemischen und Abfällen13AuswirkungsbetrachtungenAuswirkungen von Störfällen, anderen Schadensereignissen sowie sonstigen Störungen des bestimmungsgemäßen Betriebs, Ermittlung, Berechnung und Bewertung14betriebliche Alarm- und Gefahrenabwehrpläne15Brandschutz15.1Fachfragen zum Brandschutz einschließlich LöschwasserrückhaltungPrüfung von speziellen Fachfragen zum vorbeugenden, baulichen und abwehrenden Brandschutz, einschließlich Löschwasserrückhaltung15.2experimentelle Untersuchungen zum BrandschutzDurchführung von experimentellen Untersuchungen zum Brandschutz und zu Brandursachen16Explosionsschutz16.1Prüfung von speziellen Fachfragen zum Explosionsschutz16.2experimentelle Untersuchungen zum ExplosionsschutzDurchführung von experimentellen Untersuchungen zum Explosionsschutz (Prüfinstitut, Prüflabor)17Sicherheitsmanagement und BetriebsorganisationSicherheitsmanagement und Betriebsorganisation (Bearbeitung organisations- und managementspezifischer Fragestellungen)18Sonstiges