BImSchV 41 Anlage 2 (zu § 2 Nummer 5, § 7 Nummer 2, § 12 Absatz 2 und § 13 Absatz 2)

Einundvierzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

(Fundstelle: BGBl. I 2013, 1009 - 1010)



Prüfungsbereiche ergeben sich aus der Kombination von Anlagenarten (A.) und Fachgebieten (B.).

A. Anlagenarten

1.
Anlagenarten oder Gruppen von Anlagenarten gemäß Anhang 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV) in der jeweils gültigen Fassung, auch soweit die dort genannten Schwellen unterschritten werden;
2.
nicht genehmigungsbedürftige Anlagenarten, die Betriebsbereich oder Teil eines Betriebsbereichs sein können.

B. Fachgebiete

Nr. Fachgebiet Beschreibung 1 Auslegung von Anlagen und Anlagenteilen Auslegung (Festigkeit, Dimensionierung, Standsicherheit etc.) von Anlagen, Anlagenteilen, Apparaten, Rohrleitungen u. Ä. unter besonderer Berücksichtigung der Beanspruchungen bei einer Störung des bestimmungsgemäßen Betriebs 2 Errichtung von Anlagen und Anlagenteilen 2.1 Prüfung von Anlagenteilen vor Ort Prüfungen von Anlagenteilen und Komponenten während der Errichtung vor Ort; Prüfungen vor Ort, wie z. B. nach Vorgaben des technischen Regelwerkes; Funktionsprüfungen 2.2 Qualitätssicherung, Prüfung auf Konformität Qualitätssicherung der Errichtung, Prüfung von Anlagen auf Konformität mit den vorliegenden Unterlagen (z. B. Genehmigungsunterlagen, Baupläne) und den Gegebenheiten vor Ort 3 verfahrenstechnische Prozessführung verfahrenstechnische Prozessführung und Auslegung von Anlagen oder Anlagenteilen sowie Beherrschung von Störungen des bestimmungsgemäßen Betriebs, beispielsweise Projektierung, Anlagenplanung, Erstellung oder Prüfung von Anlagenschutzkonzepten (z. B. Brandschutz, Explosionsschutz, Mess-, Steuer- und Regeltechnik (MSR-Technik), Prozessleittechnik (PLT) 4 Instandhaltung von Anlagen 5 Statik von baulichen Anlagenteilen Prüfung der Auslegung bzw. der Statik von Anlagenteilen (einschließlich der für diese relevanten Pflichten der 12. BImSchV – Störfallverordnung) 6 Werkstoffe 6.1 Werkstoffprüfung Werkstoffprüfung (Prüfinstitut, Prüflabor) 6.2 Werkstoffbeurteilung Werkstoffbeurteilung (Werkstoffeignung, Werkstoffverträglichkeit) 7 Versorgung mit Energien und Medien 8 umgebungsbedingte Gefahrenquellen 9 Elektrotechnik 10 MSR-/Prozessleittechnik Mess-, Steuer- und Regeltechnik, Prozessleittechnik (hard- und softwaremäßige Ausführung, Betrieb und Prüfung von MSR-Technik/PLT) 11 systematische Methoden der Gefahrenanalyse 12 Stoffeigenschaften chemische, physikalische, human- und ökotoxikologische Eigenschaften von Stoffen, Gemischen und Abfällen 12.1 Bewertung der Stoffeigenschaften Bewertung chemischer, physikalischer und reaktionstechnischer Eigenschaften von Stoffen, Gemischen und Abfällen 12.2 Ermittlung von Stoffeigenschaften Ermittlung chemischer, physikalischer und reaktionstechnischer Eigenschaften von Stoffen, Gemischen und Abfällen 12.3 spezielle toxikologische Fragestellungen Bearbeitung von speziellen toxikologischen Fragestellungen zu Stoffen, Gemischen und Abfällen 13 Auswirkungsbetrachtungen Auswirkungen von Störfällen, anderen Schadensereignissen sowie sonstigen Störungen des bestimmungsgemäßen Betriebs, Ermittlung, Berechnung und Bewertung 14 betriebliche Alarm- und Gefahrenabwehrpläne 15 Brandschutz 15.1 Fachfragen zum Brandschutz einschließlich Löschwasserrückhaltung Prüfung von speziellen Fachfragen zum vorbeugenden, baulichen und abwehrenden Brandschutz, einschließlich Löschwasserrückhaltung 15.2 experimentelle Untersuchungen zum Brandschutz Durchführung von experimentellen Untersuchungen zum Brandschutz und zu Brandursachen 16 Explosionsschutz 16.1 Prüfung von speziellen Fachfragen zum Explosionsschutz 16.2 experimentelle Untersuchungen zum Explosionsschutz Durchführung von experimentellen Untersuchungen zum Explosionsschutz (Prüfinstitut, Prüflabor) 17 Sicherheitsmanagement und Betriebsorganisation Sicherheitsmanagement und Betriebsorganisation (Bearbeitung organisations- und managementspezifischer Fragestellungen) 18 Sonstiges

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