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BinSchAusbV 2022 § 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes

Verordnung über die Berufsausbildung zum Binnenschiffer und zur Binnenschifferin

Der Ausbildungsberuf mit der Berufsbezeichnung des Binnenschiffers und der Binnenschifferin wird nach § 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes staatlich anerkannt.

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