Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
-
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, - 2.
-
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes, - 3.
-
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, - 4.
-
Umweltschutz, - 5.
-
Planen, Vorbereiten und Kontrollieren von Arbeitsabläufen, Arbeiten im Team, - 6.
-
Information und Kommunikation, - 7.
-
Mitwirken beim Fahren von Fahrzeugen auf Binnenwasserstraßen und in Häfen, - 8.
-
Rechtliche Voraussetzungen des Schiffsbetriebes und ihre Umsetzung, - 9.
-
Bauliche Grundlagen von Binnenschiffen, - 10.
-
Transportieren von Gütern und Befördern von Personen, - 11.
-
Kundenorientierung und qualitätssichernde Maßnahmen, - 12.
-
Mitwirken bei logistischen Abläufen, - 13.
-
Schiffsbetriebswirtschaft, - 14.
-
Pflegen, Warten und Instandhalten von Schiffen und deren Anlagen, - 15.
-
Verhalten unter besonderen Umständen, Havarien und Betriebsstörungen.