Die Ausbildenden haben unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplanes für die Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.
BinSchAusbV § 6 Ausbildungsplan
Verordnung über die Berufsausbildung zum Binnenschiffer/zur Binnenschifferin
Referenzen
Dieses Dokument enthält keine Referenzen.