Wird der Name oder die Devise des Schiffes geändert, hat der Eigentümer dies dem Schiffseichamt mitzuteilen. Es trägt die erforderliche Berichtigung in der im Eichschein dafür vorgesehenen Rubrik ein.
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BinSchEO § 10 Namensänderung
Verordnung über die Eichung von Binnenschiffen
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