In Binnenschiffahrtssachen sind im ersten Rechtszug die Amtsgerichte zuständig.
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BinSchGerG § 1
Gesetz über das gerichtliche Verfahren in Binnenschiffahrtssachen
Referenzen
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Zitiert von
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Beschluss vom Oberlandesgericht Celle (2. Strafsenat) - 2 Ss 199/15
16. März 2016
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2 Ss 199/15 | 16. März 2016 |