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BinSchGerG § 1

Gesetz über das gerichtliche Verfahren in Binnenschiffahrtssachen

In Binnenschiffahrtssachen sind im ersten Rechtszug die Amtsgerichte zuständig.

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Zitiert von

Beschluss vom Oberlandesgericht Celle (2. Strafsenat) - 2 Ss 199/15
16. März 2016
2 Ss 199/15 16. März 2016