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BinSchPatentV 1998 Anlage 10

Verordnung über Befähigungszeugnisse in der Binnenschiffahrt

Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1997, 3089
Wasserstraßen der Zonen 1 und 2 nach § 4 Abs. 2:
Kieler Förde
Nord-Ostsee-Kanal
Elbe unterhalb des Hamburger Hafens
Weser
Jade
Ems unterhalb des Emder Hafens
Hunte (insoweit kann das die Wasserstraße verwaltende Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Ausnahmen zulassen)
Unterwarnow
Gewässer, die vom Festland und den Halbinseln Darß und Zingst sowie den Inseln Hiddensee und Rügen eingeschlossen sind (einschließlich Stralsunder Hafengebiet),
seewärts begrenzt zwischen

-
Halbinsel Zingst und Insel Bock durch das Breitenparallel 54 Grad 26' 42" Nord
-
Insel Bock und Insel Hiddensee durch die Verbindungslinie von der Nordspitze der Insel Bock zur Südspitze der Insel Hiddensee
-
Insel Hiddensee und Insel Rügen (Bug) durch die Verbindungslinie von der Südostspitze Neubessin zum Buger Haken
Peenestrom (insoweit kann das die Wasserstraße verwaltende Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Ausnahmen zulassen)

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