Verordnung über Befähigungszeugnisse in der
Binnenschiffahrt
(Fundstelle: BGBl. I 2016, 2970)
BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND(Bundesadler)Vorläufiges Patent/Fährführerschein
Nr.
xxx
Gilt nur in Verbindung
mit der den Inhaber ausweisenden
gültigen Identifikationskarte
(Personalausweis/Reisepass)
mit der Nummer
xxx
Herr/Frau
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Dieses vorläufige Befähigungszeugnis gilt bis zum Erhalt des Zeugnisses für die o. a. Fahrerlaubnis, jedoch nicht länger als drei Monate nach seinem Ausstellungsdatum.(Name)(Vorname)
geboren am
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geboren in
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ist Inhaber des Schifferpatentes
„A/B/C1/C2/D1/D2/E/F“
für die Bundeswasserstraße
Auflagen
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1.Wasserstraße xxxfür den Streckenabschnitt
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von km …bis km …(Ort und Datum der Ausstellung)(Siegel) 2.Wasserstraße xxxfür den Streckenabschnitt
Generaldirektion Wasserstraßen
und Schifffahrt
von km …bis km …(Siegel) 3.Wasserstraße xxxfür den Streckenabschnittvon km …bis km …
Im Auftrag
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(Siegel) (Name, Unterschrift, Siegel)