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BinSchSprFunkV 2003 § 18 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Verordnung über den Betrieb von Sprechfunkanlagen auf Ultrakurzwellen in der Binnenschifffahrt und den Erwerb des UKW-Sprechfunkzeugnisses für den Binnenschifffahrtsfunk

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2003 in Kraft.

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