(Inhalt: nicht darstellbares Muster eines UKW-Sprechfunkzeugnisses)
BinSchSprFunkV 2003 Anlage 2 (zu § 4 Abs. 3 Nr. 1, § 14)
Verordnung über den Betrieb von Sprechfunkanlagen auf Ultrakurzwellen in der Binnenschifffahrt und den Erwerb des UKW-Sprechfunkzeugnisses für den Binnenschifffahrtsfunk
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