BinSchStrO 2012 § 11.04 Fahrgeschwindigkeit

Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit gegenüber dem Ufer beträgt

1. im Schleusenkanal Gerlachshausen 7 km/h, 2. auf der Strecke von der Abzweigung des Main-Donau-Kanals bis oberhalb der Eisenbahnbrücke bei Hallstadt 15 km/h, 3. im Wehrarm Volkach (Mainschleife) 10 km/h.

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