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BinSchStrO 2012 § 11.04 Fahrgeschwindigkeit

Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit gegenüber dem Ufer beträgt

1.im Schleusenkanal Gerlachshausen7 km/h,2.auf der Strecke von der Abzweigung des Main-Donau-Kanals bis oberhalb der Eisenbahnbrücke bei Hallstadt15 km/h,3.im Wehrarm Volkach (Mainschleife)10 km/h.

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