Droht infolge zunehmender Eisbildung die Einstellung der Schifffahrt, muss ein Fahrzeug oder ein Verband nach Weisung der zuständigen Behörde rechtzeitig einen Schutzhafen oder eine geeignete Liegestelle aufsuchen.
BinSchStrO 2012 § 12.12 Schifffahrt bei Eis
Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung
Referenzen
Dieses Dokument enthält keine Referenzen.