- 1.
-
Das Befahren der außerhalb des Fahrwassers des Main-Donau-Kanals, der Regnitz und der Altmühl gelegenen Altwässer und Flachwasserzonen ist verboten. - 2.
-
Das Befahren - a)
-
der Regnitz - aa)
-
von 170,00 m oberhalb der Brückenachse des Wehres Bamberg bis zum Wehr Bamberg, - bb)
-
vom Wehr Neuses bis 150,00 m unterhalb des Wehres (km 21,79), - cc)
-
von 270,00 m oberhalb der Brückenachse des Wehres Hausen bis zum Wehr und
- b)
-
der Altmühl von 90,00 m oberhalb der Brückenachse des Wehres Dietfurt bis zur Einmündung in den Main-Donau-Kanal
- 3.
-
Das Befahren der Regnitz - a)
-
vom Wehr Bamberg bis zur Einmündung in den Main-Donau-Kanal,l - b)
-
von der Abzweigung aus dem Main-Donau-Kanal bis zum Wehr Neuses, - c)
-
vom Wehr Hausen bis zur Einmündung in den Main-Donau-Kana