Auf dem Griethauser Altrhein ist die Schifffahrt mit Ausnahme des Übersetzverkehrs verboten, wenn der Wasserstand des Rheins am Pegel Emmerich 810 cm erreicht oder überschritten hat.
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BinSchStrO 2012 § 14.11 Schifffahrt bei Hochwasser
Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung
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