BinSchStrO 2012 § 16.02 Abmessungen der Fahrzeuge und Verbände, Fahrrinnentiefe und Abladetiefe

Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung

Ein Fahrzeug oder ein Schubverband darf folgende Abmessungen und Abladetiefen nicht überschreiten:

Binnenschifffahrtsstraße Länge Breite Fahrrinnentiefe/Abladetiefe m m m 1. Weser 1.1 km 0,00 (Hann. Münden) bis UWe-km 1,38 (Eisenbahnbrücke in Bremen) Fahrzeug/Schubverband 85,00 11,00 je nach Wasserstand soweit nachfolgend nicht etwas anderes festgelegt ist 1.2 km 204,47 (Abzweigung Verbindungskanal Süd des Mittellandkanals zur Weser) (Oberweser) bis km 360,70 (Fuldahafen Bremen) Fahrzeug/Schubverband 85,00 11,45 Fahrrinnentiefe mindestens 2,80 m, jedoch in den Flussstrecken unterhalb der Wehre (untere Wehrarme) bis zur Einmündung des zugehörigen Schleusenkanals je nach Wasserstand 91,00 8,25 1.3 km 360,70 bis UWe-km 1,38 (Eisenbahnbrücke in Bremen) mit Kleiner Weser in Bremen
a)
Fahrzeug
135,00 11,45 Fahrrinnentiefe zwischen Fuldahafen Bremen und Schleuse Bremen mindestens 2,80 m
b)
Schubverband
172,00 11,45
Solltiefe im unteren Schleusenkanal der Schleuse Bremen bis zur Eisenbahnbrücke in Bremen (ohne Kleine Weser) 2,50 m, bezogen auf Seekartennull 1.1.4 Solltiefe im unteren Schleusenkanal der Kleinschifffahrtsschleuse 2,00 m, bezogen auf Seekartennull 2. (ohne Inhalt) 3. Fulda km 76,78 (Waldauer Kiesteich bei Kassel) bis km 108,78 (Weser) Fahrzeug 35,00 6,50 Abladetiefe 1,20 m,
mit besonderer Erlaubnis 1,40 m
4. Aller 4.1 km 0,25 (Celle) bis km 117,17 (Allermündung) Fahrzeug/Schubverband 58,00 9,50 je nach Wasserstand soweit nachfolgend nicht etwas anderes festgelegt ist 4.2 km 110,74 (Eisenbahnbrücke in Verden) bis km 117,17 Fahrzeug/Schubverband 67,00 9,50 je nach Wasserstand 5. Verbindungskanal zur Leine bis zur Leineabstiegsschleuse Fahrzeug/Schubverband 73,00 9,00 Abladetiefe 2,20 73,00 9,50 Abladetiefe 2,00 6. Leine 6.1 km 20,89 (Ihmemündung) bis km 22,29 (Mündung Verbindungskanal zur Leine) Fahrzeug/Schubverband 73,00 9,50 je nach Wasserstand 6.2 km 110,00 (Einmündung Schleusenkanal Hademstorf der Aller) bis km 112,08 (Leinemündung) Fahrzeug/Schubverband 58,00 9,50 je nach Wasserstand 7. Ihme km 20,50 bis km 20,89 (Ihmemündung) Fahrzeug/Schubverband 73,00 9,50 je nach Wasserstand.

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