Als Bergfahrt gilt auf dem Verbindungskanal zur Leine die Fahrt in Richtung Stichkanal Hannover-Linden.
BinSchStrO 2012 § 16.05 Bergfahrt
Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung
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Als Bergfahrt gilt auf dem Verbindungskanal zur Leine die Fahrt in Richtung Stichkanal Hannover-Linden.
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