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BinSchStrO 2012 § 16.02 Abmessungen der Fahrzeuge und Verbände, Fahrrinnentiefe und Abladetiefe

Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung

Ein Fahrzeug oder ein Schubverband darf folgende Abmessungen und Abladetiefen nicht überschreiten:

BinnenschifffahrtsstraßeLängeBreiteFahrrinnentiefe/Abladetiefemmm1.Weser1.1km 0,00 (Hann. Münden) bis UWe-km 1,38 (Eisenbahnbrücke in Bremen)Fahrzeug/Schubverband85,0011,00je nach Wasserstandsoweit nachfolgend nicht etwas anderes festgelegt ist1.2km 204,47 (Abzweigung Verbindungskanal Süd des Mittellandkanals zur Weser) (Oberweser) bis km 360,70 (Fuldahafen Bremen)Fahrzeug/Schubverband85,0011,45Fahrrinnentiefe mindestens 2,80 m, jedoch in den Flussstrecken unterhalb der Wehre (untere Wehrarme) bis zur Einmündung des zugehörigen Schleusenkanals je nach Wasserstand91,008,251.3km 360,70 bis UWe-km 1,38 (Eisenbahnbrücke in Bremen) mit Kleiner Weser in Bremen
a)
Fahrzeug
135,0011,45Fahrrinnentiefe zwischen Fuldahafen Bremen und Schleuse Bremen mindestens 2,80 m
b)
Schubverband
172,0011,45
Solltiefe im unteren Schleusenkanal der Schleuse Bremen bis zur Eisenbahnbrücke in Bremen (ohne Kleine Weser) 2,50 m, bezogen auf Seekartennull1.1.4Solltiefe im unteren Schleusenkanal der Kleinschifffahrtsschleuse 2,00 m, bezogen auf Seekartennull2.(ohne Inhalt)3.Fuldakm 76,78 (Waldauer Kiesteich bei Kassel) bis km 108,78 (Weser)Fahrzeug35,006,50Abladetiefe 1,20 m,
mit besonderer Erlaubnis 1,40 m
4.Aller4.1km 0,25 (Celle) bis km 117,17 (Allermündung)Fahrzeug/Schubverband58,009,50je nach Wasserstandsoweit nachfolgend nicht etwas anderes festgelegt ist4.2km 110,74 (Eisenbahnbrücke in Verden) bis km 117,17Fahrzeug/Schubverband67,009,50je nach Wasserstand5.Verbindungskanal zur Leine bis zur LeineabstiegsschleuseFahrzeug/Schubverband73,009,00Abladetiefe 2,2073,009,50Abladetiefe 2,006.Leine6.1km 20,89 (Ihmemündung) bis km 22,29 (Mündung
Verbindungskanal zur Leine)
Fahrzeug/Schubverband


73,00


8,20


je nach
Wasserstand
6.2km 110,00 (Einmündung Schleusenkanal Hademstorf
der Aller) bis km 112,08 (Leinemündung)
Fahrzeug/Schubverband


58,00


9,50


je nach
Wasserstand
7.Ihmekm 20,50 bis km 20,89 (Ihmemündung)
Fahrzeug/Schubverband

73,00

8,20

je nach
Wasserstand

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