Die Vorschriften dieses Kapitels gelten auf der Elbe von der deutsch-tschechischen Grenze bei Schöna (km 0,00) bis zur oberen Grenze des Hamburger Hafens bei Oortkaten (km 607,50).
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BinSchStrO 2012 § 17.01 Anwendungsbereich
Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung
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