Auf der Elbe beträgt die Mindestgeschwindigkeit gegenüber dem Ufer für ein Fahrzeug oder einen Verband, ausgenommen Kleinfahrzeuge, in der Bergfahrt 4 km/h.
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BinSchStrO 2012 § 17.04 Fahrgeschwindigkeit
Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung
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