BinSchStrO 2012 § 18.16 Höhe der Brücken, sonstigen festen Überbauten und Freileitungen

Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung

Die niedrigste Durchfahrtshöhe unter der ungeöffneten Klappbrücke Wittorf beträgt bei einem Wasserstand von 5,00 m am Pegel Wittorf 1,40 m.

Referenzen

Dieses Dokument enthält keine Referenzen.

Zitiert von