BinSchStrO 2012 § 18.27 Verkehrsbeschränkungen der Schifffahrt

Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung

Das Befahren der Ilmenau von der Nordwestkante der Brausebrücke an der Abtsmühle in Lüneburg (km 0,00) bis Warburg (km 0,50) ist verboten. Die zuständige Behörde kann im Einzelfall Ausnahmen zulassen. Satz 1 gilt nicht für ein Kleinfahrzeug ohne Antriebsmaschine.

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