Das Befahren der Ilmenau von der Nordwestkante der Brausebrücke an der Abtsmühle in Lüneburg (km 0,00) bis Warburg (km 0,50) ist verboten. Die zuständige Behörde kann im Einzelfall Ausnahmen zulassen. Satz 1 gilt nicht für ein Kleinfahrzeug ohne Antriebsmaschine.
BinSchStrO 2012 § 18.27 Verkehrsbeschränkungen der Schifffahrt
Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung
Referenzen
Dieses Dokument enthält keine Referenzen.