Die Vorschriften dieses Kapitels gelten auf der Ilmenau (Im) von der Nordwestkante der Brausebrücke an der Abtsmühle in Lüneburg (Im-km 0,00) bis zur Mündung in die Elbe (Im-km 28,84/El-km 598,97).
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BinSchStrO 2012 § 18.01 Anwendungsbereich
Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung
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