1.Die zulässige Höchstgeschwindigkeit gegenüber dem Ufer beträgt für ein Fahrzeug oder einen Verband, ausgenommen Kleinfahrzeuge, mit jeweilsa)einer Abladetiefe von nicht mehr als 1,20 m und einer Breite von nicht mehr als 8,30 m10 km/h,b)einer Abladetiefe von nicht mehr als 1,20 m und einer Breite von mehr als 8,30 m oder mit einer Abladetiefe von mehr als 1,20 m und einer Breite von nicht mehr als 8,30 m8 km/h,c)einer Abladetiefe von mehr als 1,20 m und einer Breite von mehr als 8,30 m6 km/h.2.Die zulässige Höchstgeschwindigkeit gegenüber dem Ufer beträgt für ein Kleinfahrzeug10 km/h.3.Die Mindestgeschwindigkeit gegenüber dem Ufer beträgt für ein Fahrzeug oder einen Verband, ausgenommen Kleinfahrzeuge,5 km/h.