- 1.
-
Die Durchfahrtshöhe unter einer Brücke beträgt zwischen der Schleusen Lauenburg und Büssau bei normalem Kanalwasserstand 4,40 m. - 2.
-
In oberster Hubstellung beträgt die Durchfahrtshöhe unter der Hubbrücke in Lübeck bei Mittelwasserstand (500 cm am Pegel Hubbrücken) 5,40 m. Zusätzlich zu den Signallichtern nach § 6.26 Nummer 4 Buchstabe b oder c können an den Hubbrücken weiße Lichter gezeigt werden. Es bedeuten: - a)
-
zwei weiße Lichter über den linken roten Lichtern: Durchfahrt nur für ein Fahrzeug unter 2,50 m Höhe über dem Mittelwasserstand; - b)
-
ein weißes Licht über dem linken roten Licht: Durchfahrt nur für ein Fahrzeug unter 1,45 m Höhe über dem Mittelwasserstand.
- 3.
-
Im Klughafen beträgt die Durchfahrtshöhe bei Mittelwasserstand 5,50 m. - 4.
-
Hat der Wasserstand der Elbe am Pegel Hohnstorf 780 cm erreicht, beträgt die Durchfahrtshöhe unter der Lauenburger Straßenbrücke (ELK-km 61,03) 6,04 m. - 5.
-
Die Durchfahrtshöhen können sich durch Wasserstandsschwankungen verringern.