Jedes Binnenschiff, das zur Güterbeförderung bestimmt ist, ausgenommen ein Kleinfahrzeug, muss geeicht sein.
BinSchStrO 2012 § 2.03 Schiffseichung
Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung
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Jedes Binnenschiff, das zur Güterbeförderung bestimmt ist, ausgenommen ein Kleinfahrzeug, muss geeicht sein.
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