Bei erhöhter Wasserführung wird die Schifffahrt an den Staustufen Grütz und Garz über die Nadelwehre geführt.
BinSchStrO 2012 § 22.18 Durchfahren der Brücken, Sperrwerke,
Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung
Referenzen
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