BinSchStrO 2012 § 22.20 Segeln

Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung

Das Segeln auf einem Kanal und auf der Strecke Untere Havel-Wasserstraße von der Spreemündung (km 0,00) bis zum Pichelsdorfer Gemünd (km 4,00) ist verboten.

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