Das Segeln auf einem Kanal und auf der Strecke Untere Havel-Wasserstraße von der Spreemündung (km 0,00) bis zum Pichelsdorfer Gemünd (km 4,00) ist verboten.
BinSchStrO 2012 § 22.20 Segeln
Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung
Referenzen
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