Warning: This law text might be outdated since the content is not activately maintained. Please check with offical sources.

BinSchStrO 2012 § 23.21 Bezeichnung der Fahrzeuge

Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung

Ein Sportfahrzeug, von dem aus Sporttauchen betrieben wird, muss neben der nach dieser Verordnung allgemein vorgeschriebenen Bezeichnung die Bezeichnung nach § 8.12 führen.

Referenzen

Dieses Dokument enthält keine Referenzen.

Zitiert von