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BinSchStrO 2012 § 25.04 Fahrgeschwindigkeit

Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung

1. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit gegenüber dem Ufer beträgt für ein Fahrzeug oder einen Verband, ausgenommen Kleinfahrzeuge ohne Maschinenantrieb, 12 km/h. 2. Abweichend von Nummer 1 beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit gegenüber dem Ufer für ein Kleinfahrzeug mit Maschinenantrieb a) auf der Saale 16 km/h, b) auf dem Saale-Leipzig-Kanal 8 km/h. 3. Die Mindestgeschwindigkeit gegenüber dem Ufer beträgt für ein Fahrzeug oder einen Verband, ausgenommen Kleinfahrzeuge, 4 km/h.

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